Gesetze: § 97 Abs 1 SGB 3 vom , § 97 Abs 2 SGB 3 vom , § 98 Abs 1 Nr 1 SGB 3 vom , § 98 Abs 1 Nr 2 SGB 3 vom , § 102 Abs 1 S 1 SGB 3 vom , § 102 Abs 1 S 2 SGB 3 vom , § 102 Abs 2 SGB 3 vom , § 17 Abs 2 S 1 SGB 9, § 17 Abs 6 SGB 9, § 14 Abs 1 S 1 SGB 9, § 14 Abs 2 S 1 SGB 9, § 40 SGB 9, § 41 BSHG
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Leistungsausführung durch ein Persönliches Budget - Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen - Förderung einer Maßnahme außerhalb einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
Leitsatz
Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen können in Fällen der Leistungsausführung durch ein Persönliches Budget nicht allein deshalb verweigert werden, weil es sich bei der konkret gewählten Einrichtung nicht um eine anerkannte Werkstatt handelt.