Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Bayerisches Landesamt für Steuern - S 7179. 1.1-10/1 St33

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG für die berufliche Fortbildung

In letzter Zeit sind vermehrt Fälle bekannt geworden, die auf eine uneinheitliche Umsatzbesteuerung von Fort- und Weiterbildungseinrichtungen schließen lassen. Einrichtungen, die Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung anbieten, wenden zum Teil die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG an, zum Teil unterwerfen sie ihre Umsätze aus Seminaren/Kursen der Umsatzsteuerpflicht. Um eine gleichmäßige Umsatzbesteuerung in diesem Bereich sicherzustellen, bitte ich Folgendes zu beachten:

Nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG sind unter anderem steuerfrei die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen … anderer … berufsbildender Einrichtungen, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf … vorbereiten.

Berufsbildende Einrichtungen sind (unabhängig von ihrer Rechtsform) Unternehmer, die Leistungen erbringen, die ihrer Art nach den Zielen der Berufsaus- oder Berufsfortbildung dienen. Sie müssen spezielle Kenntnisse vermitteln, die zur Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten notwendig sind (Abschnitt 4.21.2 Abs. 1 S. 3 und 4 UStAE). Die Vorbereitung auf einen Beruf umfasst demnach nicht nur – wie nach dem Wortlaut vermutet werden könnte – die berufliche Ausbildung und Umschulung, sondern auch die berufliche Fortbildung. Die Dauer der jew...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank