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FG München Urteil v. - 14 K 813/09

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14 Abs. 1 Nr. 3

Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen

Leitsatz

Der Vorsteuerabzug aus den Rechnungen scheitert bereits dann, wenn die erbrachte Leistung nicht hinreichend eindeutig aus den Rechnungen ersichtlich ist. Der Leistungsbeschreibung „geleistete Arbeiten in 2003” kann nicht eindeutig entnommen werden, um welche Art von Leistungen es sich gehandelt hat und in welchem Umfang sie erbracht wurden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
StBW 2012 S. 296 Nr. 7
FAAAE-06009

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