Markenrecht: Erstmalige Kennzeichnung der Sicherungs-CD eines Computerprogramms mit dem Echtheitszertifikat des Markeninhabers durch den Wiederverkäufer - Echtheitszertifikat
Leitsatz
Echtheitszertifikat
Bringt ein Wiederverkäufer mit der Marke des Softwareherstellers versehene Sicherungs-CDs eines Computerprogramms in den Verkehr, die er mit Echtheitszertifikaten des Herstellers versehen hat, die zuvor nicht auf den CDs, sondern auf Computern angebracht waren, kann sich der Softwarehersteller dem Vertrieb der Datenträger aus berechtigten Gründen im Sinne von § 24 Abs. 2 MarkenG widersetzen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 2561 Nr. 42 NJW-RR 2012 S. 616 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 13/2012 S. 1057 wistra 2011 S. 4 Nr. 11 CAAAE-06075