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BGH Urteil v. - I ZR 6/10

Gesetze: § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 24 Abs 1 MarkenG, § 24 Abs 2 MarkenG

Markenrecht: Erstmalige Kennzeichnung der Sicherungs-CD eines Computerprogramms mit dem Echtheitszertifikat des Markeninhabers durch den Wiederverkäufer - Echtheitszertifikat

Leitsatz

Echtheitszertifikat

Bringt ein Wiederverkäufer mit der Marke des Softwareherstellers versehene Sicherungs-CDs eines Computerprogramms in den Verkehr, die er mit Echtheitszertifikaten des Herstellers versehen hat, die zuvor nicht auf den CDs, sondern auf Computern angebracht waren, kann sich der Softwarehersteller dem Vertrieb der Datenträger aus berechtigten Gründen im Sinne von § 24 Abs. 2 MarkenG widersetzen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2561 Nr. 42
NJW-RR 2012 S. 616 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2012 S. 1057
wistra 2011 S. 4 Nr. 11
CAAAE-06075

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