Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - EnVR 31/10

Gesetze: § 34 Abs 3 S 3 ARegV, § 10 GasNEV

Anreizregulierung im vereinfachten Verfahren: Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenzen unter Berücksichtigung von Plankosten; Einbeziehung der Kosten für die Nutzung vorgelagerte Netze in die periodenübergreifende Saldierung - Stadtwerke Freudenstadt

Leitsatz

Stadtwerke Freudenstadt

1. Die Anpassung um einen jährlichen Inflationsfaktor für die Jahre 2005 und 2006 scheidet insoweit aus, als bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Bestimmung der Erlösobergrenzen Plankosten berücksichtigt worden sind.

2. Die Kosten für die Nutzung vorgelagerter Netze sind in die periodenübergreifende Saldierung nach § 10 GasNEV einzubeziehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAE-06107

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank