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BGH Urteil v. - IX ZR 218/10

Gesetze: § 302 Nr 1 InsO, § 266a StGB, § 24 Abs 1 SGB 4, § 823 Abs 2 BGB

Restschuldbefreiung: Behandlung von Säumniszuschlägen bei Strafbarkeit des Schuldners wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

Leitsatz

Hat sich der Schuldner wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 266a StGB strafbar gemacht, gehören Säumniszuschläge nach § 24 Abs. 1 SGB IV nicht zu den von einer Restschuldbefreiung ausgenommenen Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 845 Nr. 14
DB 2012 S. 798 Nr. 14
PStR 2012 S. 133 Nr. 6
WM 2012 S. 660 Nr. 14
YAAAE-06153

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