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BGH Beschluss v. - IX ZB 162/11

Gesetze: § 3 Abs 1 InsVV, § 4 Abs 2 InsVV, § 8 Abs 3 InsVV

Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für überdurchschnittlichen Arbeitsaufwand bei der Geschäftsführung und Übertragung des Zustellungswesens

Leitsatz

1. Für die Geschäftsführung, die den Verwalter stärker als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, ist ein Zuschlag festzusetzen, wenn durch diese Tätigkeit die Masse nicht entsprechend größer geworden ist; dies gilt auch für die Ermittlung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen.

2. Der für die Übertragung des Zustellungswesens zuzubilligende Zuschlag für den Personalaufwand bemisst sich nach den durchschnittlich pro Zustellung hierfür anfallenden Kosten. Diese Vergütung kann außerhalb der sonstigen Zuschlagsbemessung durch eine Summe festgesetzt werden, die sich für die vergütungspflichtigen Zustellungen aus einem angemessenen Betrag pro Zustellung berechnet.

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 8 Nr. 16
NWB-Eilnachricht Nr. 15/2012 S. 1214
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2012 S. 455
WM 2012 S. 666 Nr. 14
ZIP 2012 S. 682 Nr. 14
KAAAE-06217

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