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BGH Beschluss v. - IX ZB 174/10

Gesetze: § 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 91 Abs 2 S 1 ZPO

Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des vom Insolvenzverwalter beauftragen Anwalts zur Führung eines Rechtsstreits vor einem auswärtigen Gericht

Leitsatz

Beauftragt ein Insolvenzverwalter einen Anwalt der eigenen Kanzlei mit der Führung eines Rechtsstreits vor einem auswärtigen Gericht, sind die Reisekosten des beauftragten Anwalts vom Prozessgegner nicht zu erstatten (Fortführung , ZIP 2006, 832).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW-RR 2012 S. 698 Nr. 11
WM 2012 S. 664 Nr. 14
ZIP 2012 S. 5 Nr. 13
ZIP 2012 S. 697 Nr. 14
UAAAE-06218

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