Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - IX ZR 249/09

Gesetze: § 21 InsO, § 22 InsO, § 96 Abs 1 Nr 3 InsO

Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einziehung einer Schuldnerforderung; Wirkung eines aus der Anfechtbarkeit einer Aufrechnungslage folgenden Aufrechnungsverbots

Leitsatz

1a. Das Insolvenzgericht kann den vorläufigen Insolvenzverwalter im Wege des besonderen Verfügungsverbots ermächtigen, eine Forderung des Schuldners im eigenen Namen einzuziehen.

1b. Der vorläufige Insolvenzverwalter darf nur dann ermächtigt werden, außerhalb des laufenden Geschäftsbetriebs des Schuldners dessen Forderungen einzu-ziehen, wenn deren Verjährung oder Uneinbringlichkeit droht.

1c. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist kraft des auf eine Schuldnerforderung bezogenen besonderen Verfügungsverbots zur Entgegennahme aller Er-klärungen befugt, welche die von ihm einzuziehende Forderung betreffen.

2. Das aus der Anfechtbarkeit der Aufrechnungslage folgende Aufrechnungsverbot wirkt nicht im Eröffnungsverfahren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2207 Nr. 36
BB 2012 S. 909 Nr. 15
DB 2012 S. 1149 Nr. 20
DStR 2012 S. 1347 Nr. 27
NJW-RR 2012 S. 1004 Nr. 16
WM 2012 S. 713 Nr. 15
ZIP 2012 S. 737 Nr. 15
LAAAE-06247

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank