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BSG Urteil v. - B 9 SB 1/11 R

Gesetze: § 4 Abs 1 S 1 SchwbG, § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 6 Abs 1 S 1 SchwbAwV vom , § 6 Abs 1 S 2 SchwbAwV vom , § 33b EStG, § 20 Abs 1 S 1 SGB 10, § 103 S 1 SGG

Schwerbehindertenrecht - besonderes Interesse an der rückwirkenden GdB-Feststellung - beabsichtigte Inanspruchnahme von Steuervorteilen - Glaubhaftmachung - Beweiserleichterung - Darlegungspflicht - Beibringungspflicht - Amtsermittlungsgrundsatz

Leitsatz

1. Auch die beabsichtigte Inanspruchnahme von Steuervorteilen kann ein besonderes Interesse an einer Feststellung des GdB für Zeiten vor der Antragstellung begründen.

2. Die Glaubhaftmachung eines besonderen Interesses beinhaltet neben einer Beweiserleichterung die Pflicht, in angemessenem Umfang Tatsachen darzulegen und Belege beizubringen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:160212UB9SB111R0

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 10 Nr. 21
AAAAE-06255

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