Gesetze: § 4 Abs 1 S 1 SchwbG, § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 6 Abs 1 S 1 SchwbAwV vom , § 6 Abs 1 S 2 SchwbAwV vom , § 33b EStG, § 20 Abs 1 S 1 SGB 10, § 103 S 1 SGG
Schwerbehindertenrecht - besonderes Interesse an der rückwirkenden GdB-Feststellung - beabsichtigte Inanspruchnahme von Steuervorteilen - Glaubhaftmachung - Beweiserleichterung - Darlegungspflicht - Beibringungspflicht - Amtsermittlungsgrundsatz
Leitsatz
1. Auch die beabsichtigte Inanspruchnahme von Steuervorteilen kann ein besonderes Interesse an einer Feststellung des GdB für Zeiten vor der Antragstellung begründen.
2. Die Glaubhaftmachung eines besonderen Interesses beinhaltet neben einer Beweiserleichterung die Pflicht, in angemessenem Umfang Tatsachen darzulegen und Belege beizubringen.