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BVerwG Urteil v. - 2 C 24/10

Gesetze: § 5 Abs 7 S 2 BhV NW vom , § 12 Abs 5 Buchst c BhV NW vom , Art 33 Abs 5 GG

Anspruch auf zusätzliche Beihilfen zu den stationären Pflegekosten; besonderer Ausnahmefall

Leitsatz

Ein Versorgungsempfänger hat einen Anspruch auf Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für die Erstattung der Aufwendungen für seine stationäre Pflege, wenn ansonsten der amtsangemessene Lebensunterhalt nicht mehr sichergestellt ist und Eigenvorsorge durch Abschluss einer Versicherung nicht möglich oder zumutbar ist. Das von der Beihilfeverordnung, hier § 12 Abs. 5 Buchst. c BVO NRW, eröffnete Ermessen ist dann auf Null reduziert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAE-06266

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