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BVerwG Beschluss v. - 9 B 80/11

Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, Art 105 Abs 2a S 1 GG, § 139 BGB, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Vergnügungssteuer; steuerliche Belastungsgleichheit; unterschiedliche Normgeber; Besteuerung von Geldspielgeräten; Mangel der Steuersatzung

Leitsatz

Art. 3 Abs. 1 GG fordert die Gleichbehandlung nur innerhalb des Bereichs eigener Rechtssetzungsgewalt. Daher begründet eine abweichende Regelung der Steuererhebung und -bemessung im Zuständigkeitsbereich eines anderen Normgebers grundsätzlich keine Verletzung der steuerlichen Belastungsgleichheit.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1088 Nr. 6
XAAAE-06282

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