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BFH Beschluss v. - IV B 9/11

Gesetze: AO § 122, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Fehlerhafte Handhabung einer für den Lauf der Klagefrist maßgeblichen Bekanntgabenorm als Verfahrensmangel; Poststempel auf dem Briefumschlag bietet höhere Gewähr für die Richtigkeit des gestempelten Datums als Eingangsstempel des Empfängers

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 697 Nr. 5
IAAAE-06355

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