Ermäßigter Steuersatz bei Standardspeisen für Kindergärten
Leitsatz
Die Abgabe von Speisen zu festen Zeitpunkten in Warmhaltebehältern
ist nur dann eine Lieferung und keine sonstige Leistung, wenn es sich um
"Standardspeisen" als Ergebnis einfacher und standardisierter
Zubereitungsvorgänge nach Art eines Imbissstandes
handelt. Handelt es sich um eine qualitativ höherwertige Speise
als eine Standardzubereitung, liegt demgegenüber auch ohne derartige
zusätzliche Dienstleistungselemente eine dem Regelsteuersatz unterliegende
sonstige Leistung vor.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 812 Nr. 5 DStZ 2012 S. 382 Nr. 11 HFR 2012 S. 643 Nr. 6 CAAAE-06357