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BFH Beschluss v. - V R 52/10

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14, RL 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe g

Keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für heilpädagogisches Reiten

Leitsatz

1. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für heilpädagogisches Reiten ist zu versagen, wenn der Unternehmer über keine arztähnliche Berufsqualifikation verfügt (hier: Diplom-Sozialarbeiterin).
2. Aus der nachträglichen Kostenübernahme nach Einzelfallprüfung durch Sozialversicherungsträger ergibt sich nicht die Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter im Sinne des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 817 Nr. 5
HFR 2012 S. 643 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2012 S. 526
MAAAE-06358

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