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BFH Beschluss v. - VI S 10/11

Gesetze: FGO § 38 Abs. 1, FGO § 38 Abs. 2, FGO § 39 Abs. 1 Nr. 5, FGO § 39 Abs. 2, GVG § 17a Abs. 2, ZPO § 12

Bestimmung eines örtlich zuständigen FG

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 771 Nr. 5
TAAAE-06360

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