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FG Köln Urteil v. - 10 K 1942/10

Gesetze: BGB § 812 Abs 1 Satz 1 Alt 1 AO § 218 Abs 2 Satz 2

Verfahren:

Rückzahlungsanspruch der irrtümlich wegen Steuerschulden zu hoch in Anspruch genommenen Drittschuldnerin

Leitsatz

Zahlt ein Kontoführungsinstitut auf die Pfändungs- und Überweisungsverfügung des Finanzamts irrtümlich einen zu hohen Betrag an das Finanzamt, so ist dieses nicht berechtigt, aufgrund eines Abrechnungsbescheids gegenüber dem Kontoführungsinstitut auf dem Mehrbetrag zu beharren. Vielmehr besteht ein Bereicherungsanspruch des Kontoführungsinstituts gegen das Finanzamt aus § 812 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB.

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Fundstelle(n):
GAAAE-06493

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