Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes ausnahmsweise vor Abschluss der Liquidation
Leitsatz
Steht die Zahlungsverpflichtung eines beherrschenden Gesellschafters aus einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten
Bürgschaftsverpflichtung mit eigenkapitalersetzendem Charakter noch nicht rechtskräftig fest, sondern ist Gegenstand anhängiger
Gerichtsverfahren, steht damit auch nicht fest, ob und in welcher Höhe nachträgliche Anschaffungskosten anfallen; die Voraussetzungen
der Realisierung eines Auflösungsverlusts ausnahmsweise vor Abschluss der Liquidation sind nicht erfüllt.