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BFH Beschluss v. - X B 37/10

Gesetze: FGO § 82, ZPO § 380, ZPO § 381, ZPO § 386

Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht zum Termin erscheint

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 961 Nr. 6
EAAAE-06553

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