Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - I B 127/11

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, UmwStG § 20 Abs. 1 Satz 1, GmbHG § 3 Abs. 2

Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft; Abgrenzung von Aufgeld und verdeckter Einlage

Leitsatz

1. Eine unentgeltliche Zuführung in das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft (verdeckte Einlage) kann weder nach § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2002 noch nach der Fusionsrichtlinie nach erfolgsneutral erfolgen.
2. Bringt bei Bargründung einer GmbH der Gesellschafter zusätzlich zu der Bareinlage einen Betrieb ein, liegt eine Sacheinlage i.S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2002 nur dann vor, wenn der Einbringungsgegenstand nach der Einlagevereinbarung als Aufgeld (Agio) Bestandteil des vom Einbringenden für die neuen Gesellschaftsanteile zu leistenden Entgelts ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1015 Nr. 6
EStB 2012 S. 170 Nr. 5
GmbH-StB 2012 S. 170 Nr. 6
GmbHR 2012 S. 654 Nr. 11
IStR 2012 S. 7 Nr. 16
YAAAE-06555

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank