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BFH Urteil v. - III R 93/10

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, ZPO § 544 Abs. 2 Satz 2

Vollzeiterwerbstätigkeit steht der Berücksichtigung als Kind i.S. des § 32 Abs. 4 EStG nicht entgegen

Leitsatz

Die Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes steht seiner Berücksichtigung gemäß § 32 Abs. 4 EStG nicht entgegen. Bei der Prüfung der Überschreitung des Jahresgrenzbetrags sind auch die Einkünfte und Bezüge des Kindes während der Vollzeiterwerbstätigkeit einzubeziehen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 932 Nr. 6
LAAAE-06568

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