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BFH Beschluss v. - VI B 118/11

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1

Anlauf der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Satz 1 NR. 1 AO grundsätzlich nicht gehemmt, wenn keine Steuererklärung einzureichen ist

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 919 Nr. 6
MAAAE-06572

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