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BFH Urteil v. - IX R 1/11

Gesetze: EStG § 3 Nr. 40, EStG § 3c Abs. 2, EStG § 17, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, UmwStG § 20

Einbringung von Gesellschaftsanteilen als Veräußerung; Anwendung des Halbabzugsverbots im Verlustfall

Leitsatz

1. Bei Einbringung von Gesellschaftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Anteilen an der aufnehmenden Kapitalgesellschaft entspricht der vom Einbringenden erzielte Veräußerungspreis grundsätzlich dem Wert, den die aufnehmende Kapitalgesellschaft für die eingebrachten Anteile ansetzt.
2. Werden bei der Anteilsveräußerung i.S. von § 17 EStG veräußerungsbedingte Einnahmen (Veräußerungspreis) erzielt, sind Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot auch im Verlustfall anzuwenden. Eine Einschränkung des Halbabzugsverbots bei Verlusten in der Weise, dass die Anschaffungs- und Veräußerungskosten der jeweiligen Anteile voll berücksichtigt werden, soweit sie den Veräußerungs-/Auflösungserlös übersteigen, kommt nicht in Betracht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 937 Nr. 6
EStB 2012 S. 170 Nr. 5
GmbHR 2012 S. 115 Nr. 9
GmbHR 2012 S. 696 Nr. 12
HFR 2012 S. 759 Nr. 7
StBW 2012 S. 341 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2012 S. 366
LAAAE-06581

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