Gesetze: § 305 BGB, § 1 EvKiKonfödDVtrO ND vom , § 9 EvKiKonfödMAG ND vom , § 15a EvKiKonfödMAG ND vom , § 26 EvKiKonfödMAG ND vom , § 133 BGB, § 157 BGB
Kirchliche Arbeitsrechtsregelung über Einmalzahlungen - Dienstvertragsordnung - Bezugnahmeklausel
Leitsatz
1. Das Mitarbeitergesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (juris: EvKiKonfödMAG ND) lässt keine auf dem dritten Weg beschlossene Vergütungsregelung außerhalb der Dienstvertragsordnung (juris: EvKiKonfödDVtrO ND) zu. Trifft die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission gestützt auf das Mitarbeitergesetz eine entsprechende Arbeitsrechtsregelung, ändert diese materiellrechtlich die Dienstvertragsordnung auch dann, wenn sie nicht als eine solche Änderung bezeichnet und scheinbar als eigenständige Regelung konzipiert ist.
2. Bezugnahmeklauseln auf die Bestimmungen des kirchlichen Arbeitsrechts sind grundsätzlich dahin auszulegen, dass sie dem kirchlichen Arbeitsrecht im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis umfassend Geltung verschaffen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2012 S. 1024 Nr. 16 DB 2012 S. 1332 Nr. 23 AAAAE-06631