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BGH Urteil v. - IX ZR 35/11

Gesetze: § 226 BGB, § 242 BGB, § 289 BGB, § 293 BGB, § 301 BGB, § 717 Abs 3 ZPO

Anspruch des Gläubigers auf Verzugszinsen bei Zurückweisung eines Zahlungsangebots zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem noch nicht rechtskräftigen Berufungsurteil

Leitsatz

Ein Gläubiger, der ein nicht rechtskräftiges Berufungsurteil erwirkt hat, aus dem er nicht vollstreckt, hat weiterhin Anspruch auf Verzugszinsen, wenn er die ihm zur Abwendung der Zwangsvollstreckung angebotene Zahlung des Schuldners zurückweist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 1717 Nr. 24
WM 2012 S. 754 Nr. 16
ZIP 2012 S. 2131 Nr. 43
RAAAE-06660

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