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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 V 4/12

Gesetze: AO § 364

Abgabenordnung: Aussetzung der Vollziehung wegen eines Verstoßes gegen § 364 AO

Leitsatz

Unterlässt es das Hauptzollamt trotz eines mit der Einspruchsbegründung gestellten Antrags nach § 364 AO, einem Steuerschuldner die Besteuerungsunterlagen mitzuteilen, kann dies bereits die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides rechtfertigen.

Fundstelle(n):
PStR 2012 S. 166 Nr. 7
StBW 2012 S. 393 Nr. 9
SAAAE-07380

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