Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 9 AZR 399/10

Gesetze: § 7 Abs 3 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG, § 13 Abs 1 BUrlG, Art 7 Abs 2 EGRL 88/2003, § 125 Abs 1 S 1 SGB 9, § 4 Abs 1 TVG

(Urlaubsabgeltungsanspruch bei andauernder Arbeitsunfähigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Abgeltung des Zusatzurlaubs nach § 125 SGB 9 - Länge tariflicher Ausschlussfristen)

Leitsatz

Der vom Gerichtshof der Europäischen Union aufgestellte Rechtssatz, dass die Dauer des Übertragungszeitraums, innerhalb dessen der Urlaubsanspruch bei durchgängiger Arbeitsunfähigkeit nicht verfallen kann, die Dauer des Bezugszeitraums deutlich übersteigen muss, ist auf die Mindestlänge einer tariflichen Ausschlussfrist für die Geltendmachung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung nicht übertragbar. Solche Ausschlussfristen können deutlich kürzer als ein Jahr sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1087 Nr. 17
DB 2012 S. 923 Nr. 16
ZAAAE-07450

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank