Urheberrechtsschutz im Internet: Reichweite der Einwilligung in die Wiedergabe einer Abbildung als Vorschaubild in Ergebnislisten von Bildersuchmaschinen - Vorschaubilder II
Leitsatz
Vorschaubilder II
1. Eine (schlichte) Einwilligung in die Wiedergabe der Abbildung eines urheberrechtlich geschützten Werkes als Vorschaubild in Ergebnislisten von Bildersuchmaschinen liegt auch dann vor, wenn ein Dritter die Abbildung mit Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt hat, ohne technische Vorkehrungen gegen ein Auffinden und Anzeigen dieser Abbildung durch Suchmaschinen zu treffen.
2. Eine vom Urheber oder mit seiner Zustimmung von einem Dritten erklärte Einwilligung in die Wiedergabe der Abbildung eines Werkes als Vorschaubild erstreckt sich auch auf die Wiedergabe von Abbildungen dieses Werkes, die nicht vom Urheber oder mit seiner Zustimmung von einem Dritten ins Internet eingestellt worden sind (Fortführung von , BGHZ 185, 291 - Vorschaubilder I).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2012 S. 973 Nr. 16 NJW 2011 S. 32 Nr. 44 NJW 2012 S. 1886 Nr. 26 ZIP 2011 S. 5 Nr. 44 XAAAE-07455