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BGH Urteil v. - IX ZR 29/11

Gesetze: § 109 Abs 1 S 2 InsO, § 407 Abs 1 BGB, § 412 BGB, § 566 BGB, § 566c BGB

Mieterinsolvenz: Wirkung der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters gegenüber dem Rechtsvorgänger des Erwerbers der Mietwohnung

Leitsatz

Die Erklärung des Insolvenzverwalters/Treuhänders, für Ansprüche aus dem Wohnraummietverhältnis des Schuldners nach Ablauf der dreimonatigen gesetzlichen Kündigungsfrist nicht mehr mit der Insolvenzmasse aufzukommen, wirkt auch gegenüber dem Erwerber, auf den das Mietverhältnis infolge Veräußerung des Grundstücks übergegangen ist, wenn sie in Unkenntnis des Eigentumsübergangs dem alten Vermieter gegenüber abgegeben worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 1881 Nr. 26
WM 2012 S. 751 Nr. 16
ZIP 2012 S. 5 Nr. 15
ZIP 2012 S. 784 Nr. 16
KAAAE-07468

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