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BGH Beschluss v. - VIII ZB 41/11

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlerhafte Umsetzung einer Einzelanweisung durch eine Kanzleiangestellte zur Ergänzung der Rechtsmittelschrift mit dem Geschäftszeichen des Berufungsgerichts

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Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 1737 Nr. 24
WAAAE-07506

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