Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation durch Mobilitätshilfe in Form von Übernahme der tatsächlichen Beförderungskosten zur Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen und zum Erreichen eines Arbeitsplatzes
Leitsatz
1. Bei erwerbslosen Versicherten kann die rentenrechtliche Wegefähigkeit durch die volle Übernahme der Beförderungskosten zur Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses und zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wiederhergestellt werden.
2. Der Rentenversicherungsträger ist nicht gehalten, mit der Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen der Beseitigung des Mobilitätsdefizits so lange zuzuwarten, bis der Versicherte eine konkrete Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit hat.