Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - ungeklärte Umstände - Verrichtung zur Zeit des Ereignisses - Nachweis - Beweiserleichterung - Beweislastumkehr - Anscheinsbeweis - Kraftfahrer - Ruhe- und Lenkzeiten
Leitsatz
Erleidet ein in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherter unter ungeklärten Umständen einen Gesundheitsschaden, liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn er nicht in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Verrichtung einer versicherten Tätigkeit verunglückt ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2012:310112UB2U211R0
Fundstelle(n): NJW 2012 S. 10 Nr. 24 NWB-Eilnachricht Nr. 27/2012 S. 2208 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2013 S. 80 UAAAE-07524