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BSG Urteil v. - B 2 U 2/11 R

Gesetze: § 8 Abs 1 SGB 7

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - ungeklärte Umstände - Verrichtung zur Zeit des Ereignisses - Nachweis - Beweiserleichterung - Beweislastumkehr - Anscheinsbeweis - Kraftfahrer - Ruhe- und Lenkzeiten

Leitsatz

Erleidet ein in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherter unter ungeklärten Umständen einen Gesundheitsschaden, liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn er nicht in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Verrichtung einer versicherten Tätigkeit verunglückt ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:310112UB2U211R0

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 10 Nr. 24
NWB-Eilnachricht Nr. 27/2012 S. 2208
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2013 S. 80
UAAAE-07524

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