Aufwendungen eines Beamten für Teilnahme an einem Turnier der
Behörde als Werbungskosten
Leitsatz
1. Die Frage, ob Aufwendungen eines Finanzbeamten für die Teilnahme an einem Behörden-Fußballturnier als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, entscheidet sich allein nach dem Maßstab des § 9 Abs. 1 EStG, wie er durch die Rechtsprechung der Finanzgerichte und des BFH konkretisiert ist. Das gilt auch, wenn der Dienstherr für die Teilnahme Dienstbefreiung gewährt hat und eine während des Turniers erlittene Verletzung als Dienstunfall anerkannt hat. 2. Die Frage, ob ein Dienst- oder Arbeitsunfall aus beamtenrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Sicht vorliegt, ist nach anderen gesetzlich normierten tatbestandlichen Voraussetzungen zu entscheiden als die Frage, ob Aufwendungen zur Erwerbungssicherung und Erhaltung der Einnahmen vorliegen.
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 946 Nr. 6 EStB 2012 S. 170 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 21/2012 S. 1722 StBW 2012 S. 387 Nr. 9 RAAAE-07590