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BFH Beschluss v. - VIII B 63/11

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1AO § 177

Keine Fehlerberichtigung nach § 177 AO bei fehlendem Steuerbescheid

Leitsatz

1. Eine "saldierende" oder "kompensierende" Berichtigung gemäß § 177 AO setzt einen Steuerbescheid sowie eine aus anderen Gründen mögliche Änderung oder Aufhebung dieses Bescheides voraus.
2. § 177 AO bietet keine Grundlage für eine saldierende Berichtigung von Besteuerungsgrundlagen bei unveränderter Steuerfestsetzung (hier in Höhe von 0 DM) mit dem alleinigen Zweck, eine Steueranrechnung nach § 36 Abs. 2 EStG zu ermöglichen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 914 Nr. 6
LAAAE-07592

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