Befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern - Altersgrenze für Flugbegleiter - MTV Kabinenpersonal Lufthansa
Leitsatz
Ein enger sachlicher Zusammenhang zu einem früheren unbefristeten Arbeitsvertrag im Sinne von § 14 Abs. 3 Satz 2 TzBfG aF besteht auch dann, wenn zwischen dem letzten befristeten und dem früheren unbefristeten Vertrag ein Zeitraum von mehreren Jahren liegt, sofern während dieser Zeit das ursprüngliche Arbeitsverhältnis mit derselben Tätigkeit und demselben Arbeitgeber durch eine ununterbrochene Folge befristeter Verträge fortgeführt wurde.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2008 S. 2401 Nr. 44 BB 2011 S. 2739 Nr. 44 NZA 2012 S. 1297 Nr. 22 ZIP 2011 S. 5 Nr. 45 IAAAE-07823