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BFH Urteil v. - I R 37/11

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1

Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen; Abwicklung von Festgeldanlagen über eine Kontokorrentverbindlichkeit zwischen einer Mutter- und Tochtergesellschaft

Leitsatz

Der dauernden Verstärkung des Betriebskapitals dienen trotz einer Laufzeit von mehr als einem Jahr nicht solche Schulden, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit laufenden Geschäftsvorfällen stehen und in der nach Art. des jeweiligen Geschäftsvorfalls üblichen Frist getilgt werden.
Die Frage, ob im Einzelfall die Finanzierung laufender Geschäftsvorfälle oder eine Dauerschuld vorliegt, hat die Tatsacheninstanz unter Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse zu beantworten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 993 Nr. 6
HFR 2012 S. 762 Nr. 7
KÖSDI 2012 S. 17923 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2012 S. 410
LAAAE-08081

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