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BFH Beschluss v. - III B 236/11

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 119 Nr. 2, FGO § 51, ZPO § 227

Darlegung eines erheblichen Grundes für eine Terminsverlegung; Geltendmachung der Befangenheit der an der FG-Entscheidung beteiligten Richter im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 973 Nr. 6
StBW 2012 S. 439 Nr. 10
JAAAE-08086

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