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BFH Beschluss v. - III B 237/11

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 76 Abs. 1, ZPO § 418, ZPO § 189, ZPO § 227

Darlegung eines Verfahrensfehlers; Erledigungsvermerk des Urkundsbeamten als öffentliche Urkunde; Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung nur bei erheblichem Grund

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 976 Nr. 6
TAAAE-08087

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