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BFH Urteil v. - III R 65/10

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 4, AO § 176

Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt Berücksichtigung als Kind nicht aus

Leitsatz

Die Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt seine Berücksichtigung als Kind, das auf einen Ausbildungsplatz wartet (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG) nicht aus. Die Änderung der Rechtsauffassung der Verwaltung hinsichtlich der Einbeziehung der Einkünfte des Kindes aus der Vollzeiterwerbstätigkeit bei Prüfung der Grenzbetragsüberschreitung genügt allein nicht, um eine Korrektur der Kindergeldfestsetzung gemäß § 70 Abs. 4 EStG zu rechtfertigen.

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 929 Nr. 6
NAAAE-08089

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