Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - IV C 3 – S 2497/10/10002 BStBl 2012 I S. 314

Bekanntmachung des Vordruckmusters für die Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 und § 95 Absatz 1 EStG

Nach § 94 Absatz 1 Satz 4 und § 95 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ist die Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erteilen. Das Bundesministerium der Finanzen ist nach § 99 Absatz 1 EStG ermächtigt, diesen Vordruck zu bestimmen.

Das geänderte Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4/§ 95 Absatz 1 EStG wird hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke dürfen maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig. Maschinell erstellte Bescheinigungen brauchen nicht unterschrieben zu werden.

Folgende Abweichung wird ausdrücklich zugelassen:

Die Angabe über das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht in der Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4/§ 95 Absatz 1 EStG ist nur in den Fällen des § 52 Absatz 24c Satz 2 und 3 i. V. m. § 52 Absatz 66 EStG auszufüllen und daher optional.

Das geänderte Vordruckmuster ist ab sofort anzuwenden. Für Bescheinigungen, die bis zum erstellt werden, kann auch noch das mit ( BStBl 2002 I S. 1334) bekannt gegebene Vordruckmuster verwendet werden.

Das Vordruckmuster steht ab sofort für eine Übergangszeit im Internet auf der Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern unter...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank