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OFD Frankfurt/M. - S 3806 A - 36 - St 119

Schenkungsteuer; Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften

Bezug:

Bezug: (BStBl 2010 I S. 1207)

Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom zu Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Die Erlasse werden im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl 2010 I S. 1207) werden aufgehoben.

Anlage:

1. Überblick

1.1 Führt ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft im Wege einer offenen oder verdeckten Einlage einen Vermögenswert zu und erhöht sich infolge dieses Vermögenszugangs der gemeine Wert sämtlicher Anteile an der Kapitalgesellschaft, stellt die Werterhöhung der Beteiligungsrechte der anderen Gesellschafter grundsätzlich keine nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerbare Zuwendung an diese dar (>  BStBl 2010 II S. 566, und vom , BStBl 1996 II S. 160).

Zahlt eine Kapitalgesellschaft auf Veranlassung eines Gesellschafters einer diesem nahe stehenden Person überhöhte Vergütungen, liegt regelmäßig keine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an die nahe stehende Person vor, sondern eine gemischte freigebige Zuwendung im Verhältnis der ...BStBl 2008 II S. 258

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