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OFD Frankfurt/M. - S 2221 A - 115 - St 218

Vorsorgeaufwendungen, Aufteilung eines einheitlichen
Sozialversicherungsbeitrags

Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2012 und Ergänzung für den Veranlagungszeitraum 2011

Bezug: BStBl 2012 I, 169

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen wie folgt aufzuteilen: (Angaben in Prozent des vom Arbeitnehmer geleisteten Globalbeiträgen.)


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Vorsorgeaufwendungen nach
Belgien
Irland
Lettland
Malta
Norwegen
50,51 %
77,95 %
81,45 %
48,06 %
55,62 %
§ 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 Buchstabe a und b EStG (ohne Krankengeldanteil)
40,31 %
7,88 %
43,20 %
44,38 %
9,18 %
14,17 %
14,65 %
8,74 %
 
 
(1,53 %)
(2,36 %)
(6,47 %)
(1,46 %)
 
(Anteil vom Globalbeitrag für Krankengeld)
 
 
 
 
 
Gesamtaufwand
100,00 %
100,00 %
96,10 %
100,00 %
100,00 %
 
 
(3,9 % sonstige nicht Abziehbare)
 
 
 
Für Höchstbetragsberechnung gemäß § 10
95,73 %
165,64 %
178,38 %
48,06 %
100,54 %
Absatz 3 EStG anzusetzender Arbeitgeberanteil für 2012
 
 
 
 
 
Für Höchstbetragsberechnung gemäß § 10 Absatz 3 EStG anzusetzender Arbeitgeberanteil für 2011
100,31 %
167,15 %
211,40 %
50,25 %
105,19 %

Angaben in Prozent des vom Arbeitnehmer geleisteten Globalbeiträgen.


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Vorsorgeaufwendungen nach
Portugal
Spanien
Verein. Königreich (GB)
Zypern
84,62 %
97,06 %
84,62 %
80,65 %
§ 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 Buchstabe a und b EStG (oh...

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