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BAG Urteil v. - 6 AZR 562/10

Gesetze: § 29 Abschn B Abs 2 BAT-O, § 29 Abschn B Abs 5 BAT-O, § 29 Abschn B Abs 7 BAT-O, § 5 TVÜ-L, § 6 Abs 1 TVÜ-L

Vergleichsentgelt - Beteiligung der öffentlichen Hand

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Berechnung des Vergleichsentgelts, das bei der Überleitung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin vom BAT-O in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12. Oktober 2006 (TV-L) nach § 5 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts vom 12. Oktober 2006 (TVÜ-Länder) zu bilden war, und darüber, ob der Klägerin für die Monate Februar bis Oktober 2008 weiteres Entgelt iHv. 965,46 Euro brutto zusteht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAE-08561

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