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BGH Urteil v. - IX ZR 51/11

Gesetze: § 138 Abs 1 BGB, § 134 Abs 1 InsO

Missverhältnis von Leistungen bei Immobilienpräsentation: Monatliche erfolgsunabhängige Vergütung; Insolvenzanfechtung des Verzichts auf Vergütungsansprüche im Wege des Vergleichs

Leitsatz

1. Ein Vertrag, durch den einem Dienstleister von einer Wohnungsbaugenossenschaft für die bloße Präsentation von Immobilien, die im Falle eines Erwerbs seitens der Wohnungsbaugenossenschaft durch Ausgabe von öffentlich geförderten Genossenschaftsanteilen vertrieben werden sollen, eine monatliche erfolgsunabhängige Vergütung erheblicher Größenordnung zugesagt wird, kann wegen eines groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig sein.

2. Unterliegt die Wirksamkeit eines Vertrages, der einem Dienstleister eine erfolgsunabhängige Vergütung gewährt, wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung Wirksamkeitsbedenken, kann eine Schenkungsanfechtung ausscheiden, wenn der Dienstleister im Rahmen eines Vergleichs auf seine Forderung teilweise verzichtet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 2099 Nr. 29
NJW 2012 S. 8 Nr. 24
WM 2012 S. 857 Nr. 18
ZIP 2012 S. 984 Nr. 20
XAAAE-08586

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