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BGH Urteil v. - XII ZR 44/10

Gesetze: § 306 Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 28 Abs 2 VVG, § 28 Abs 3 VVG

Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeugmietvertrags: Wegfall der Haftungsfreistellung bei Obliegenheitsverletzung

Leitsatz

1. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens enthaltene Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung uneingeschränkt entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen, verstößt, ist nach § 307 BGB unwirksam (im Anschluss an , NJW-RR 2010, 480 und vom , XII ZR 19/08, NJW 2009, 3229).

2. Die durch die Unwirksamkeit der Klausel entstehende Vertragslücke kann durch die Heranziehung von § 28 Abs. 2 und 3 VVG geschlossen werden (im Anschluss an , VersR 2011, 1524).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1166 Nr. 19
BB 2012 S. 1248 Nr. 20
NJW 2012 S. 2501 Nr. 34
NJW 2012 S. 8 Nr. 23
WM 2012 S. 1101 Nr. 23
SAAAE-08592

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