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BSG Urteil v. - B 14 AS 15/11 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 22 Abs 1 S 3 SGB 2 vom , § 535 BGB, § 114 SGG, § 141 SGG, § 66 ZPO, § 72 ZPO

Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Ablehnung der Übernahme der Auszugsrenovierungskosten - Notwendigkeit der Einleitung eines Kostensenkungsverfahren - weitere Pflichten des Grundsicherungsträgers - keine Rechtskraftwirkung des sozialgerichtlichen Urteils gegenüber dem Vermieter - Nebenintervention oder Streitverkündung im Zivilprozess zwischen Mieter und Vermieter

Leitsatz

Ist das Jobcenter nicht bereit, die Kosten einer Auszugsrenovierung zu übernehmen, muss es den Hilfebedürftigen in die Lage versetzen, seine Rechte gegenüber dem Vermieter wahrzunehmen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:241111UB14AS1511R0

Fundstelle(n):
RAAAE-08669

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