Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Ablehnung der Übernahme der Auszugsrenovierungskosten - Notwendigkeit der Einleitung eines Kostensenkungsverfahren - weitere Pflichten des Grundsicherungsträgers - keine Rechtskraftwirkung des sozialgerichtlichen Urteils gegenüber dem Vermieter - Nebenintervention oder Streitverkündung im Zivilprozess zwischen Mieter und Vermieter
Leitsatz
Ist das Jobcenter nicht bereit, die Kosten einer Auszugsrenovierung zu übernehmen, muss es den Hilfebedürftigen in die Lage versetzen, seine Rechte gegenüber dem Vermieter wahrzunehmen.