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BSG Urteil v. - B 8 SO 5/10 R

Gesetze: § 48 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 10, § 62 SGB 12, § 75 Abs 5 SGB 12, § 6 Abs 1 HeimG vom , § 6 Abs 2 HeimG vom , § 7 Abs 4 HeimG vom , § 7 Abs 5 HeimG vom , § 9 HeimG vom , § 7 Abs 2 WBVG, § 9 Abs 1 WBVG, § 15 WBVG, § 32 SGB 1, § 18 SGB 12

(Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Anforderungen an die Wirksamkeit einer Erhöhung der Pflegevergütung durch die Pflegeeinrichtung - Bindung des Sozialhilfeträgers an die Entscheidung der Pflegekasse über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit trotz fehlender Kenntnis - Anwendbarkeit des § 48 SGB 10)

Leitsatz

1. Die Bindung des Sozialhilfeträgers an Entscheidungen der Pflegekasse über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ersetzt nicht die daneben erforderliche Kenntnis von den Leistungsvoraussetzungen, die ihrerseits nicht das jeweilige Ausmaß der Pflegebedürftigkeit umfassen muss.

2. Zur Anwendung des § 48 SGB 10 bei Änderungen des sozialhilferechtlichen Bedarfs.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:020212UB8SO510R0

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 2540 Nr. 34
SAAAE-08673

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