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BAG Beschluss v. - 1 ABR 45/10

Gesetze: § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 76 Abs 5 BetrVG, § 50 Abs 1 BetrVG, § 253 ZPO, § 256 ZPO

Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

Leitsatz

Ein Spruch der Einigungsstelle, durch den eine Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung ausgestaltet werden soll, ist unwirksam, wenn er dem Arbeitgeber die Bestimmung des persönlichen Geltungsbereichs belässt.

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1280 Nr. 20
DB 2012 S. 2290 Nr. 40
NJW 2012 S. 8 Nr. 20
JAAAE-08689

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