Bei vorsätzlicher Täuschung über die Identität des Abnehmers keine
steuerfreie Lieferung
Leitsatz
Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist nicht nach § 6a UStG steuerfrei, wenn der Unternehmer unter Verstoß gegen die auf dem ersten Satzteil des Art. 28c Teil A der Richtlinie 77/388/EWG beruhenden Pflichten zum Beleg- und Buchnachweis die Identität des Erwerbers verschleiert, um diesem im Bestimmungsmitgliedstaat eine Mehrwertsteuerhinterziehung zu ermöglichen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 1009 Nr. 6 StBW 2012 S. 438 Nr. 10 UStB 2012 S. 156 Nr. 6 ZAAAE-08743