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BFH Urteil v. - XI R 33/10

Gesetze: RL 77/388/EWG Art. 28c, FGO § 68, FGO § 96, FGO § 118 Abs. 2, FGO § 121, FGO § 127, FGO § 155, ZPO § 554, UStG § 4 Nr. 1 Buchstabe b, UStG § 6a Abs. 1, UStG § 6a Abs. 3, UStG § 18e, UStDV § 17a

Bei vorsätzlicher Täuschung über die Identität des Abnehmers keine steuerfreie Lieferung

Leitsatz

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist nicht nach § 6a UStG steuerfrei, wenn der Unternehmer unter Verstoß gegen die auf dem ersten Satzteil des Art. 28c Teil A der Richtlinie 77/388/EWG beruhenden Pflichten zum Beleg- und Buchnachweis die Identität des Erwerbers verschleiert, um diesem im Bestimmungsmitgliedstaat eine Mehrwertsteuerhinterziehung zu ermöglichen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1009 Nr. 6
StBW 2012 S. 438 Nr. 10
UStB 2012 S. 156 Nr. 6
ZAAAE-08743

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