Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - IV B 155/11

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2, GewStG § 2 Abs. 1

Mit Eintritt der Gewinnerzielungsabsicht endet die Liebhaberei

Leitsatz

Hat das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht zu einem bestimmten Zeitpunkt festgestanden, steht deshalb nicht zugleich fest, dass der nämliche Betrieb auf Dauer als Liebhaberei zu behandeln sein muss. Entsteht die Gewinnerzielungsabsicht später, verliert der Betrieb von dem betreffenden Zeitpunkt an seine Eigenschaft als Liebhaberei. Die anschließend erzielten Einkünfte unterliegen dann der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 950 Nr. 6
EStB 2012 S. 211 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2012 S. 1570
NWB-Eilnachricht Nr. 27/2012 S. 2200
StBW 2012 S. 437 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2012 S. 409
YAAAE-08752

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank